Füh­rer­schein? Nein?! Jetzt anmelden!

WIR MACHEN DICH MOBIL!

Wir haben alle mal klein gestar­tet, aber Übung macht den Meis­ter! Unse­re Füh­rer­schein­aus­bil­dung passt sich ganz dei­nen indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen an.

In nur drei ein­fa­chen Schrit­ten brin­gen wir dich sicher auf die Straße!

1. Ler­nen

Imma­nu­el Kant sag­te einst: “Es gibt nichts Prak­ti­sche­res als eine gute Theo­rie.” Und genau des­we­gen star­ten wir auch damit.

2. Fah­ren

Nach der Theo­rie folgt die Pra­xis. Hier kannst du dein Wis­sen unter Beweis stel­len und den Umgang mit dem Auto üben. 

3. Fei­ern

Nach­dem du die theo­re­ti­sche und prak­ti­sche Prü­fung erfolg­reich abge­legt hast, kann dich nichts mehr stoppen!

WIR BIE­TEN FOL­GEN­DE FÜH­RER­SCHEIN­KLAS­SEN AN:

Mofa 

Zum Füh­ren eines Mofas bedarf es kei­ner Fahr­erlaub­nis. Es muss ledig­lich eine Prüf­be­schei­ni­gung mit­ge­führt wer­den. Das Min­dest­al­ter beträgt 15 Jah­re und die zuläs­si­ge Höchst­ge­schwin­dig­keit ist auf maxi­mal 25 km/h beschränkt. 

AM 

Der Füh­rer­schein der Klas­se AM berech­tigt den Inha­ber das Füh­ren von zwei- und drei­räd­ri­gen Kraft­rä­dern bis zu einer maxi­ma­len Höchst­ge­schwin­dig­keit von 45 km/h. Das Min­dest­al­ter beträgt 15 Jahre. 

A1 

Der Füh­rer­schein der Klas­se A1 berech­tigt den Inha­ber das Füh­ren von zwei­räd­ri­gen Kraft­rä­dern mit einem Hub­raum bis zu 125 cm³ und einer Motor­leis­tung von 11 kW (drei­räd­ri­ge Kraft­rä­der bis 15 kW). Des Wei­te­ren darf das Leis­tun­g/­Leer­ge­wicht-Ver­hält­nis 0,1 kW/kg nicht über­stei­gen. Das Min­dest­al­ter beträgt 16 Jahre. 

A2 

Der Füh­rer­schein der Klas­se A2 berech­tigt den Inha­ber das Füh­ren von zwei­räd­ri­gen Kraft­rä­dern mit einer Motor­leis­tung von 35 kW. Des Wei­te­ren darf das Leis­tun­g/­Leer­ge­wicht-Ver­hält­nis 0,2 kW/kg nicht über­stei­gen. Das Min­dest­al­ter beträgt 18 Jahre. 

Der Füh­rer­schein der Klas­se A berech­tigt den Inha­ber das Füh­ren von zwei- und drei­räd­ri­gen Kraft­rä­dern aller Art. Zudem ermög­licht die­se Klas­se auch das Mit­füh­ren eines Bei­wa­gens am Motor­rad. Das Min­dest­al­ter beträgt 24 Jah­re. Wer jedoch bereits min­des­tens zwei Jah­re Fahr­pra­xis mit der Klas­se A2 vor­weist, kann den Füh­rer­schein der Klas­se A bereits mit 20 Jah­ren erwerben. 

Der Füh­rer­schein der Klas­se B berech­tigt den Inha­ber, das Füh­ren eines Pkw oder leich­ten Lkw bis max. 3.500 kg und Beför­dern von bis zu acht Per­so­nen (Fah­rer aus­ge­nom­men). Des Wei­te­ren ermög­licht die Klas­se B das Zie­hen von Anhän­gern bis zu einer Gesamt­mas­se von 750 kg oder mehr, solan­ge die Kom­bi­na­ti­on aus Fahr­zeug und Anhän­ger ein Gewicht von 3.500 kg nicht über­schrei­tet. Jugend­li­che kön­nen den Füh­rer­schein im Zuge der Son­der­re­ge­lung „Beglei­te­tes Fah­ren“ schon im Alter von 17 Jah­ren absolvieren. 

B96 

Der Füh­rer­schein der Klas­se B96 berech­tigt den Inha­ber das Zie­hen eines Anhän­gers von mehr als 750 kg, sofern die zuläs­si­ge Gesamt­mas­se, bestehend aus Fahr­zeug (max. 3.500 kg) und Anhän­ger, die 4.250 kg nicht über­steigt. Das Min­dest­al­ter beträgt 18 Jah­re, jedoch kann der Füh­rer­schein auch par­al­lel zum Pkw-Füh­rer­schein absol­viert und somit im Zuge des beglei­te­ten Fah­rens ab 17 Jah­ren erwor­ben werden. 

BE 

Der Füh­rer­schein der Klas­se B berech­tigt den Inha­ber das Zie­hen eines Anhän­gers bis zu einer zuläs­si­gen Gesamt­mas­se von bis zu 3.500 kg, solan­ge die Kom­bi­na­ti­on aus Fahr­zeug (max. 3.500 kg) und Anhän­ger ein Gewicht von 7.000 kg nicht über­schrei­tet. Das Min­dest­al­ter beträgt 18 Jah­re, jedoch kann der Füh­rer­schein auch par­al­lel zum PKW-Füh­rer­schein absol­viert und somit im Zuge des beglei­te­ten Fah­rens ab 17 Jah­ren erwor­ben werden. 

B196 

Der Füh­rer­schein der Klas­se B196 berech­tigt den Inha­ber das Füh­ren von zwei- und drei­räd­ri­gen Kraft­rä­dern der Klas­se A1 und Kraft­fahr­zeu­gen der Klas­se B. Fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen gibt es für den Erwerb die­ser Fahr­zeug­klas­se: Min­dest­al­ter 25 Jah­re und im Besitz der Fahr­erlaub­nis­klas­se B seit mind. 5 Jahren. 

B197 

Der Füh­rer­schein der Klas­se B197 erlaubt es, die Füh­rer­schein­aus­bil­dung mit Schalt- und Auto­ma­tik­ge­trie­be zu kom­bi­nie­ren, wobei die prak­ti­sche Prü­fung mit einem Auto mit Auto­ma­tik­ge­trie­be statt­fin­det. Seit dem 1. April 2021 sind Inha­ber der Klas­se B197 aber berech­tigt, nach Erwerb des Füh­rer­scheins sowohl Fahr­zeu­ge mit Schalt- als auch Auto­ma­tik­ge­trie­be zu füh­ren. Jugend­li­che kön­nen den Füh­rer­schein im Zuge der Son­der­re­ge­lung „Beglei­te­tes Fah­ren“ schon im Alter von 17 Jah­ren absolvieren. 

Der Füh­rer­schein der Klas­se L berech­tigt den Inha­ber das Füh­ren von Zug­fahr­zeu­gen (Trak­to­ren) bis zu einer maxi­ma­len Höchst­ge­schwin­dig­keit von 40 km/h (mit Anhän­ger 25 km/h), die für die Ver­wen­dung im land- und/oder forst­wirt­schaft­li­chen Bereich bestimmt sind. Das Min­dest­al­ter beträgt 16 Jahre. 

Das sind wir

LEH­RER & AUTOS

Mat­thi­as Otto

FAHRLEHRER​

Infos fol­gen.

Rüdi­ger Otto

Fahr­leh­rer

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VW Golf

Fahr­zeug

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Ford Kuga

Fahr­zeug

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Zufrie­de­ne Fahrschüler:innen

Aktuelle INFOS

Im April war der Baye­ri­sche Rund­funk bei uns in der Fahr­schu­le und hat eine klei­ne Repor­ta­ge über die Han­di­ca­paus­bil­dung bei uns in der Fahr­schu­le gedreht. Lei­der gibt es nur sehr weni­ge Fahr­schu­len in Bay­ern die sich auf die Aus­bil­dung von Men­schen mit Behin­de­rung spe­zia­li­siert haben. 

Hier geht´s zum Bericht

 

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Alles kon­zen­triert sich auf Ihre Aus­bil­dung. Zuerst ist Ihre Fahr­schu­le dran – in Theo­rie und Praxis.

Erst wenn Sie Leis­tun­gen erhal­ten haben, bekom­men Sie von der DATA­PART Fac­to­ring GmbH eine Rech­nung und zwar genau zwei­mal im Monat mit einer über­sicht­li­chen Auf­stel­lung aller Fahrschulleistungen.

Kei­ne Vor­kas­se. Kei­ne Bar­zah­lung. Ein neu­er Ser­vice.

Nut­zen Sie die Zah­lungs­au­to­ma­tik. Hier­zu müs­sen Sie nur das „SEPA-Last­schrift­man­dat“ unter­zeich­nen und in der Fahr­schu­le abge­ben, damit die DATA­PART Fac­to­ring GmbH die Rech­nun­gen bequem von Ihrem Kon­to abbu­chen kann.

Alle Infor­ma­tio­nen zur Daten­ver­ar­bei­tung bei der DATA­PART Fac­to­ring GmbH sind unter www.datapart-factoring.de/transparenz-info abrufbar.

Im Mit­tel­punkt steht Ihre Füh­rer­schein­aus­bil­dung. Wir wün­schen Ihnen viel Erfolg!

KON­TAKT

Hast du Fra­gen? Wir beant­wor­ten sie dir ger­ne. Fül­le ein­fach das Kon­takt­for­mu­lar aus und wir mel­den uns direkt bei dir. Alter­na­tiv kannst du uns aber auch zu den Theo­rie­zei­ten in der Fahr­schu­le, tele­fo­nisch oder per Whats­App erreichen.

Stand­ort

Cen­trum 8C
92353 Post­bau­er-Heng
+49 170 2468816

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Mon­tag:
19:00 — 20:30 Uhr

Mitt­woch:
19:00 — 20:30 Uhr

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